EXPERTRY AGB
Für eine
professionelle
digitale
DSGVO-konforme
Zusammenarbeit.
Wir wollen, dass alle vom Expertry OpenMarket profitieren. Dazu gehören nicht nur durchdachte, effektive und unterstützende Funktionen, sondern auch ein fairer Umgang mit allen Parteien.
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Nutzungsbedingungen der EXPERTRY Plattform

OpenMarket by EXPERTRY GmbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

EXPERTRY GmbH
In der Wanne 47/1 · 89075 Ulm

Telefon: +49 731 14 11 14 70
Telefax: +49 731 14 11 14 71

E-Mail: info@expertry.de
Web: www.expertry.de

Allgemeine Service- und Nutzungsbedingungen der EXPERTRY GmbH

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Service- und Nutzungsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Vertragspartnern („Kunde“). Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Diese AGB gelten für die zwischen uns und dem Kunden auf die Vertragslaufzeit befristete geschlossene Verträge über entgeltliche Leistungen im Bereich von Cloud- und Software as a Service Dienstleistungen (SaaS-Dienste). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden unsere Leistungen an ihn vorbehaltlos ausführen.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungspflichten

(1) Wir erbringen für den Kunden SaaS-Dienste über das Medium Internet im Bereich HR-Software. Die von uns angebotenen SaaS-Dienste ermöglichen eine Automatisierung administrativer Prozesse mit dem Ziel der Steigerung der Effektivität in der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und seinen Partnern. Die SaaS-Dienste sind in die unterschiedlichen Module OpenMarket, MyBusiness,MyNetwork und Smart BMS unterteilt.
(2) Vertragsgegenstand ist die gemäß unserer Auftragsbestätigung auf die Vertragslaufzeit entgeltliche befristete Überlassung der SaaS-Dienste nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte über das Internet nach Maßgabe von § 4.
(3) Im Rahmen unserer Dienstleistungsprodukte ist ausschließlicher Vertragsgegenstand die unter § 2 Ziffer (2) genannte Erbringung von SaaS-Diensten. Der Kunde schließt direkt einen Vertrag über die Vermittlung eines Stellenangebots mit seinem Geschäftspartner. Wir vermitteln keine Stellenangebote oder Bewerber im fremden Namen und schulden keine Vermittlungsleistungen. Alle wesentlichen Vertragsbestandteile, Preisauskünfte und Zahlungsbedingungen des Vertrages werden zwischen den beteiligten Kunden bzw. dem Kunden und seinen Vertragspartnern vereinbart.
(4) Wir stellen dem Kunden die angebotenen SaaS-Dienste über das Internet zur Verfügung. Voraussetzungen für die Nutzung unserer SaaS-Dienste sind ein Arbeitsplatzrechner oder mobiles Endgerät mit Internetzugang und ein aktueller Internetbrowser.
(5) Gegenstand dieses Vertrages ist nicht die Bereitstellung der unter § 2 Ziffer (4) genannten Voraussetzungen und Anbindung an das Internet einschließlich der Aufrechterhaltung einer Netzwerkverbindung sowie die Beschaffung der seitens des Kunden erforderlichen Hard- und Software.
(6) Wir nehmen vollumfängliche Datensicherungen nach eigenem Ermessen regelmäßig, jedoch mindestens einmal täglich, vor und speichern diese an einem geographisch entfernten sicheren Standort ab (Offsite-Backup). Sollte ein Datenverlust eintreten, den wir zu vertreten haben, werden wir diese Daten aus den Datensicherungen umgehend wiederherstellen und den Kunden über den Vorgang informieren. Ein Recht des Kunden zum Zugriff auf die Datensicherungen besteht nicht für den Fall, dass ein Datenverlust nicht von uns zu vertreten ist.
(7) Der vertragliche Leistungsumfang sichert allerdings ausdrücklich keine garantierten Verfügbarkeiten zu und wird auch nicht geschuldet (sofern der Kunde nicht mit uns einen gesonderten Vertrag hierüber schließt).
(8) Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind wir nicht zur Erbringung weiterer Leistungen verpflichtet. Insbesondere sind wir nicht zur Erbringung von Installations-, Beratungs-, Anpassungs- und/oder Schulungsleistungen sowie zur Erstellung und Überlassung von Individualfunktionen bzw. Zusatzprogrammen oder die Einrichtung von Schnittstellen zu Drittsystemen verpflichtet.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für die Präsentation und Bewerbung unserer SaaS-Dienste auf unserer Website und wenn wir dem Kunden z.B. Präsentationen, Preislisten, Leistungsbeschreibungen, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen, Unterlagen etc. – auch in elektronischer Form – überlassen haben.
(2) Die Bestellung der SaaS-Dienste und Services durch den Kunden bei uns gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von einer Woche nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
(3) Die Annahme des Vertragsangebots des Kunden durch uns kann entweder in Schrift- oder Textform (z.B. durch Auftragsbestätigung) erklärt werden. Als Annahme gilt auch die Bereitstellung der SaaS-Dienste und Services an den Kunden.

§ 4 Nutzungsrecht

(1) Wir räumen dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen dieser AGB angebotenen SaaS-Dienste während der Dauer des Vertrages bestimmungsgemäß zu nutzen.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt die SaaS-Dienste über die nach Maßgabe des abgeschlossenen Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu verwenden.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die berechtigten Nutzer (User) seiner SaaS-Dienste zu benennen. Nach Nennung der User werden wir für diese einen Zugang zu den SaaS-Diensten einrichten.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die SaaS-Dienste Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der SaaS-Dienste wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet.
(5) Für den Fall, dass einer vertragsgemäßen Nutzung unserer SaaS-Dienste durch den Kunden ohne unser Verschulden Schutzrechte Dritter entgegenstehen, sind wir berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Wir werden den Kunden hiervon unverzüglich informieren und ihm in geeigneter Weise Zugriff auf seine Daten ermöglichen.

§ 5 Support

(1) Anfragen des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sind durch Nutzung des auf unserer Website unter www.expertry.de angegebenen veröffentlichten Kontaktformulars „Expertry Kundensupport“ zu stellen. Anfragen werden von uns schnellmöglich im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten beantwortet.
(2) Über die Ziffer § 5 (1) hinausgehender Support kann mit dem Kunden individuell vereinbart werden.

§ 6 Unterbrechungen, Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

(1) Wir sind jederzeit berechtigt die für unsere SaaS-Dienste erforderliche Software und/oder Hardware zu warten und zu pflegen. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
(2) Nach Möglichkeit werden erforderliche Wartungsarbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten oder am Wochenende (i.d.R. werktags zwischen 17:00 Uhr und 07:00 Uhr MEZ) vorgenommen. Bei Fehlern, die Nutzung der SaaS-Dienste nicht mehr möglich bzw. ernstlich einschränken, erfolgt die Wartung unverzüglich ab Kenntnis oder Information durch den Kunden. Wir werden den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in möglichst kürzester Zeit durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 12 Stunden möglich sein sollte, werden wir den Kunden davon binnen 24 Stunden unter Angaben von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.
(3) Wir streben einen permanenten Systemzugriff auf ihre SaaS-Dienste an. Die Verfügbarkeit der nach Maßgabe dieses Vertrages vereinbarten SaaS-Dienste beträgt 98,5 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Preis fristgerecht zu zahlen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle gem. § 4 Ziffer 3 berechtigten Nutzer (User) seiner SaaS-Dienste zu benennen und etwaige Änderungen der Zugangsberechtigungen unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten (Benutzername (User-ID) und Passwort) geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, die von uns zur Verfügung gestellten Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine rechtswidrigen sowie behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzende Inhalte zu hinterlegen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf geschützte Bereiche der SaaS-Dienste durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern und die Einhaltung gewerblicher Schutz- und Urheberechte zu beachten und Dritte auf diese hinzuweisen.
(5) Unbeschadet unserer Verpflichtung zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
(6) Der Kunde verpflichtet sich seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

(7) Die vom Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt uns hiermit das Recht ein, die auf unserem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich zu machen zu dürfen. Insbesondere räumt der Kunde uns das Recht ein diese Daten hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
(8) Der Kunde ist verpflichtet, durch ihn berechtigte Nutzer der SaaS-Dienste (§ 7 Abs. 2) darauf zu verpflichten, die vorgenannten Bestimmungen (§ 7 Abs. 2 – 7) einzuhalten.
(9) Der Kunde ist verpflichtet, uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung unsere Dienstleistungsprodukte durch ihn beruhen oder mit seiner Zustimmung erfolgen. Gleiches gilt für urheber-, datenschutz- oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten, die mit der Nutzung unserer Dienstleistungsprodukte verbunden sind. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, wenn derartige Verstöße drohen.

§ 8 Vertragswidrige Nutzung

(1) Wir sind berechtigt, bei einem rechtswidrigen Verstoß des Kunden oder der von ihm benannten Nutzer gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten, den Zugang zu unserem SaaS-Dienst zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber uns sichergestellt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vertragsgemäße Vergütung weiterhin zu zahlen.
(2) Wir sind berechtigt, bei einem Verstoß gegen § 7 die betroffenen Daten zu löschen.
(3) Liegt in den Fällen des § 8 Ziffern 1 und Ziffer 2 ein schuldhafter Verstoß des Kunden vor, ist der Kunde zum Schadensersatz verpflichtet. Weist der Kunde nach, dass kein Schaden vorliegt, so ist er nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Die Geltendmachung anderer Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.
(4) Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes gegen die in § 7 festgelegten Pflichten durch einen Nutzer hat der Kunde uns auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

§ 9 Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die vereinbarten Preise zzgl. der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Den Preisen liegen verschiedene Module gemäß § 2 Abs. 2 zugrunde, die nach Funktionsumfang (z.B. eigene Stellenverwaltung, eigene Dienstleisterverwaltung, Schnittstelle zum Bewerbermanagment etc.) unterteilt sind. Wir halten uns das Recht vor, einzelne Funktionen zu ändern oder nicht weiter anzubieten.
(3) Sofern kein SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag sofort ohne Skontoabzug, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach Eingang der Rechnung beim Kunden zu entrichten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf unserem Geschäftskonto maßgebend. Wir behalten uns vor, unsere Leistung zur Bereitstellung der SaaS-Dienste erst nach Erhalt des Rechnungsbetrags anzubieten bzw. freizuschalten.
(4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, mit unserer Hauptforderung synallagmatisch verknüpft oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
(6) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an uns erforderlich.

§ 10 Haftung für Schäden

(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
(3) Soweit die Haftung für Schäden, die nicht auf die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.
(4) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen ist oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(5) Wir übernehmen keine Haftung für Vertragsbeziehungen zwischen Kunden und Dritten, die unter Verwendung der SaaS-Dienste zustande kommen.

§ 11 Höhere Gewalt

(1) Wir sind von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
(2) Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.
(3) Wir werden den Kunden über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich in geeigneter Form in Kenntnis zu setzen.

§ 12 Vertragslaufzeit, Kündigung, Moduländerung

(1) Wurde eine kostenlose Probephase oder Nutzung gewährt, endet der Vertrag mit Ablauf dieser automatisch. Eine Zahlungspflicht entsteht dadurch nicht.
(2) Beauftragt der Kunde eine kostenpflichtige Nutzung von uns, so gilt zunächst die vereinbarte Vertragslaufzeit (Nutzungsperiode). Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um die Dauer einer weiteren Nutzungsperiode, wenn nicht zuvor das Vertragsverhältnis gemäß nachfolgenden Ziffern (3) und (6) gekündigt wurde. Die Dauer einer Nutzungsperiode für die Module MyNetwork und SmartBMS beträgt ein Jahr, für die Module MyBusiness und OpenMarket) einen Monat.
(3) Das Vertragsverhältnis kann bei einer einjährigen Nutzungsperiode mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Nutzungsperiode gekündigt werden, im Übrigen mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats. Maßgeblich für eine fristgerechte Kündigung ist der Zugang der Kündigung bei uns.
(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Der Kunde kann jederzeit ein anderes Modul hinzuwählen (z.B. OpenMarket, MyNetwork, SmartBMS oder Analyse Tool). Der Leistungsumfang unserer SaaS-Dienste wird nach Auftragserteilung entsprechend angepasst. Die Zahlungsbedingungen für hinzugewählte Module richten sich nach § 9.
(6) Alle Kündigungen und Modulergänzungen haben über unseren Kundensupport zu erfolgen.

§ 13 Urheberrechte

Wir haben an allen Bildern, Filme und Texten, die in unseren Dienstleistungsprodukten veröffentlicht werden, die Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.

§ 14 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Die Parteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 53 BDSG verpflichten.
(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch uns personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt uns im Falle eines Verstoßes von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Es wird klargestellt, dass der Kunde sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne „Herr der Daten” bleibt (§ 62 BDSG). Die Parteien werden hierzu entsprechende Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung treffen.
(4) Unsere SaaS-Dienste, Softwareapplikationen, Server und Betriebssoftware sowie sonstige Systemkomponenten werden in einem oder mehreren Rechenzentren von Dritten betrieben. Die Rechenzentren befinden sich innerhalb Bundesrepublik Deutschland. Wir können Unteraufträge vergeben. Unsere Unterauftragnehmer werden ebenfalls im Sinne der entsprechenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.

§ 15 Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden. Hierzu zählen insbesondere auch die vereinbarten Preise.

§ 16 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

Stand: August 2017

Vereinbarung zur Zusammenarbeit über den OpenMarket

Grundsätzliches
Mit der Online-Plattform “EXPERTRY” möchten wir “Unternehmen” und “Personalanbietern” eine digitale Basis für eine professionelle Zusammenarbeit zur Verfügung stellen. Diese soll den größten Teil der administrativen Tätigkeiten in der Abstimmung übernehmen und so mehr Zeit für die Kernaufgaben im Tagesgeschäft schaffen. “EXPERTRY” kann aber noch viel mehr.
Was aber wichtig ist: Neben der digitalen Grundlage bedarf es grundsätzlichen “Spielregeln” für einen professionellen und fairen Umgang zwischen den Parteien. Diese sind im Folgenden festgehalten und bilden zusammen mit der Plattform das Fundament für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

§ 1 – Vereinbarungsgegenstand

(1) Die Parteien stimmen gegenseitig der Durchführung von Personalbeschaffungsmaßnahmen im Rahmen von „Personalvermittlungen“, „Dienstverträgen“ und „Arbeitnehmerüberlassung“ zu.
(2) Als Erfolg wird der Abschluss eines Vertrages in einem der in §1Abs.1 genannten Feldern zwischen den Parteien (bei Personalvermittlung zwischen Unternehmen und Kandidat) gewertet. 


§ 2 – Prozessablauf, Rechte und Pflichten

(1) Die Parteien nutzen zur Organisation externer Kandidaten-Profile und Einhaltung der seit Mai 2018 gültigen EU-DSGVO das Online-Tool „EXPERTRY“.
(2) Die Stellenausschreibungen (ggf. zusätzliche Briefingunterlagen) werden über die zur Verfügung stehen-den EXPERTRY Module von „Unternehmen“ innerhalb der Software veröffentlicht.
(3) „Personalanbieter“ haben die Möglichkeit über EXPERTRY potenzielle Kandidatenprofile auf veröffentlichte Stellen anzubieten. Beide Parteien Stimmen zu, dass ausschließlich Profile akzeptiert werden, die über das EXPERTRY angeboten wurden. Ein alternativer Austausch z.B. über Mail lehnen die Parteien ab.
(4) Ist ein übersendeter Kandidat dem Unternehmen bereits bekannt (z.B. weil dieser als eigener Bewerber schon vorliegt), so wird dies das „Unternehmen“ dem Übersender umgehend mitteilen. In diesem Fall ent-steht kein Honoraranspruch.
(5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen seiner Tätigkeiten gewissenhaft vorzugehen und jederzeit die Vorschriften der DSGVO anzuwenden.

§ 3 – Kommunikation

(1) Die Kommunikation zwischen den Parteien soll überwiegend über das Tool „EXPERTRY“ erfolgen. Sollten im Rahmen der Zusammenarbeit Situationen auftreten die einer persönlichen Abstimmung benötigen, so er-klären sich

  • bei Unternehmen der Verantwortliche der Stelle (HR)
  • bei Personalanbietern der hinterlegte Ansprechpartner

bereit auftretende Fragen auch telefonisch zu beantworten.
(2) Eine Kontaktaufnahme durch „Personalanbieter“ zu einem anderen Ansprechpartner / Fachbereich des „Unternehmens“, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch einen HR-Verantwortlichen des „Unternehmens“. Findet durch deinen „Personalanbieter“ eine nicht freigegebene Kontaktaufnahme statt, so steht es dem „Unternehmen“ frei die Zusammenarbeit unmittelbar zu beenden.
(3) Eine direkte Kommunikation zwischen dem „Unternehmen“ und einem durch einen „Personalanbieter“ übermittelten Kandidaten findet nur dann statt, wenn dies vorher mit einem Verantwortlichen des „Personalanbieters“ abgesprochen und freigegeben wurde. Erfolgt eine Kontaktaufnahme zum Kandida-ten ohne Absprache oder direkt nach Übermittlung des Profils, so steht es dem „Personalanbieter“ frei die Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer unmittelbar zu beenden.

§ 4 – Kosten und Honorare

(1) Reisekosten (inkl. Spesen) der Kandidaten zum „Unternehmen“ (Vorstellungstermine) werden vom „Unter-nehmen“ getragen.
(2) Das Vermittlungshonorar einer Personalvermittlung, sowie der Stunden- / Tagessatz eines Dienst- oder Arbeitnehmerüberlassungsvertrags richtet sich nach der jeweils pro Stelle durch die „Unternehmen“ hinter-legten Konditionen. Diese sind direkt ab Veröffentlichung für die „Personalanbieter“ sichtbar und werden mit Anbieten eines Kandidatenprofils akzeptiert.
(3) Im Personalvermittlungsfall bei prozentualer Angabe des Vermittlungshonorars versteht sich zur Berechnung das zugrundeliegende Brutto-Jahreseinkommen unter Einschluss aller Monatsgehälter, Weihnachtsgratifikation, Urlaubsgeld und variabler Gehaltsbestandteile.

(4) Der grundsätzliche Honoraranspruch entsteht, wenn zwischen dem „Unternehmen“ oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und dem „Personalanbieter“ bzw. einem vom ihm vorgeschlagenen Kandidaten ein Arbeitsvertrag oder eine sonstige ein Beschäftigungsverhältnis begründende Vereinbarung abgeschlossen worden ist. Wird ein Vertrag zu einem abweichenden Arbeitsplatz geschlossen als vorgesehen, so berührt dies den Honoraranspruch nicht.
(5) Das Zahlungsziel für durch „Personalanbieter“ gestellte Rechnungen beträgt 14 Tage. Der Betrag ist ohne Abzüge fällig.

§ 5 – Anrecht, Auswahl

(1) Liegt nach Übermittlung eines Kandidatenprofils durch den „Personalanbieter“ dieser dem „Unternehmen“ noch nicht vor, so erhält er ein 12-monatiges Anrecht auf den Kandidaten. Kommt es innerhalb dieses Zeit-raums zu einem Beschäftigungsverhältnis zwischen Kandidat und Auftraggeber, so gilt dieser Kandidat als vermittelt, selbst wenn er zwischenzeitlich durch einen weiteren Auftragnehmer vorgestellt wurde oder sich selbst beim Unternehmen beworben hat.
(2) Alle Kandidaten-Empfehlungen vom „Personalanbieter“ erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Die Leistung des „Personalanbieter“ entbindet das „Unternehmen“ nicht von der Prüfung der Eignung des Kandidaten, das „Unternehmen“ trägt somit die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung.

§ 6 – Datenschutz / Vertraulichkeitsverpflichtung

(1) Der „Personalanbieter“ verpflichtet sich, die Personalbeschaffung unter Wahrung vollkommener Vertrau-lichkeit durchzuführen und die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes streng zu beachten. Der „Perso-nalanbieter“ darf ihm überlassene oder anderweitig zugänglich gemachte vertrauliche Informationen aus-schließlich für die Prüfung, Vorbereitung und Durchführung der Personalbeschaffungsmaßnahme und nicht zu eigenen oder fremden Zwecken verwenden.
(2) Sollte das Anforderungsprofil vertrauliche oder interne Vermerke enthalten, so wird der „Personalanbieter“ hinsichtlich dieser Informationen zu strengster Vertraulichkeit und besonderer Sorgfalt bei der Durchfüh-rung des Suchauftrags verpflichtet.
(3) Der „Personalanbieter“ überlässt dem „Unternehmen“ vertrauliche und nur für ihn bestimmte Informatio-nen zu Kandidaten. Der Auftraggeber beachtet die Vertraulichkeit und Sperrvermerke dieser Informationen. Er verpflichtet sich, die Daten nicht missbräuchlich zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben. 


§ 7 – Ergänzungen

(1) Sollte zwischen den Parteien bereits eine Vereinbarung oder ein Vertrag zur Zusammenarbeit bestehen, so ersetzt dieser ganz, oder in den geregelten Punkten diese Vereinbarung. Gleiches gilt wenn im Zuge der Zusammenarbeit über das Tool „EXPERTRY“ ein direkter Vertrag zwischen den Parteien geschlossen wird.
(2) Sämtliche Honorare und Kosten verstehen sich zuzüglich der aktuell gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Für den vorliegenden Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Ver-einbarung im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung tre-ten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

Stand: Mai 2019

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